Ergänzung am 16.11.2020
Antwort auf meine Anfrage vom 11.11.2020 an den LSB NRW speziell zum Boule-Sport.
Sehr geehrter Herr Kutsche,
besten Dank für Ihre Anfrage zu der tatsächlich nicht immer leicht verständlich formulierten Verordnung.
Unsere Auslegung, die wir mit der Staat6skanzlei abgestimmt haben, geht dahin, dass bei den Sportanlagen mit mehreren „Spielfeldern/Bahnen etc.“ die Zahl von zwei Sportler*innen sich auf die jeweiligen Felder bezieht.
Also: Je Boule-Bahn je max. 2 Personen.
Es muss jedoch gewährleistet sein, dass beim Zu- und Abgang auf und vom Sportgelände die Hygiene-Vorschriften und Abstandsregelungen eingehalten werden.
Gleichfalls ist es natürlich untersagt, dass Sportler*innen quasi in Turnierform von Bahn zu Bahn in neue 2-er Gruppen wechseln. Der Sport darf nur in festen 2-er Gruppen betrieben werden.
Mit freundlichen Grüßen
in Vertretung
Georg Westermann
Leiter des Stabes
Verbundsystem/Grundsatzfragen
stellvertretender Geschäftsführer