Auch 2021 werden wieder MITTEL bereitgestellt, aber im „Windhund-Verfahren“ vergeben. Es wird keine Aufstockung der Mittel geben. Deshalb zeitnah beantragen!
Förderanträge können ab sofort eingereicht werden. Das Verfahren ist sehr einfach, die Verwendungsmöglichkeiten vielfältig. Förderung 1000 €. Es lohnt sich!
Frage an den Landessportbund: E-Mail: 1000×1000@lsb.nrw Tel. 0203 7381-900
Antragsberechtigt sind Sportvereine, die als gemeinnützig anerkannt und Mitglied in einem dem Landessportbund NRW angeschlossenen Fachverband sowie dem zuständigen Stadt- bzw. Kreissportbund sind.
Förderfähig sind Maßnahmen der Sportvereine, die im Zeitraum 01.01.2021 – 31.12.2021 durchgeführt werden bzw. wurden und sich einem der insgesamt acht Förderschwerpunkte zuordnen lassen.
Kooperation Sportverein mit Schulen
Kooperation Sportverein mit Kindertageseinrichtungen
Integration
Inklusion
Gesundheitssport
Sport der Älteren
Mädchen und Frauen im Sport
Reha-Sport
Der Förderschwerpunkt „Reha-Sport“ wird im Jahr 2021 zusätzlich in den Förderkatalog aufgenommen. Es ist möglich, auch solche Angebote über das Programm „1000×1000“ zu fördern, die nicht zertifiziert sind.